Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 22.07.2008 allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk zugeschickt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.