Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderungen:
Warenauslagen nach Tarif-Nr. 3, die bis zu 0,50 m in den Straßenraum hineinragen, bleiben weiterhin Erlaubnis- und Gebührenfrei.
Beim Aufstellen von Kundenstoppern auf Gehwegen ist eine ausreichende, verbleibende Mindestgehwegbreite zu gewährleisten. Bei Tarif-Nr. 8.4 ist eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen. Hierzu legt die Verwaltung dem AVR einen entsprechenden Vorschlag vor.
In der Anlage 2 wird im Paragraphen 3 der Punkt a ersatzlos gestrichen. Die folgenden Unterpunkte verändern sich entsprechend in ihrer Gliederungsbezeichnung.
Die Tarif-Nr. 3 soll weiterhin lauten:
„Warenauslagen vor Verkaufsstätten, die mehr als 0,5 m in den Straßenraum hineinragen…“
Im Gebührentarif zur Satzung wird unter Ziff. 7 das Wort „kommerziell“ eingefügt. Der Text heißt dann:
„Kommerzielle Passantenbefragungen“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , der Fraktion Die Linke.Köln sowie der Stimme des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.