Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

Warenauslagen nach Tarif-Nr. 3, die bis zu 0,50 m in den Straßenraum hineinragen, bleiben weiterhin Erlaubnis- und Gebührenfrei.

 

Beim Aufstellen von Kundenstoppern auf Gehwegen ist eine ausreichende, verbleibende  Mindestgehwegbreite zu gewährleisten. Bei Tarif-Nr. 8.4 ist eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen. Hierzu legt die Verwaltung dem AVR einen entsprechenden Vorschlag vor.

 

In der Anlage 2 wird im Paragraphen 3 der Punkt a ersatzlos gestrichen. Die folgenden Unterpunkte verändern sich entsprechend in ihrer Gliederungsbezeichnung.

 

Die Tarif-Nr. 3 soll weiterhin lauten:

„Warenauslagen vor Verkaufsstätten, die mehr als 0,5 m in den Straßenraum hineinragen…“

 

Im Gebührentarif zur Satzung wird unter Ziff. 7 das Wort „kommerziell“ eingefügt. Der Text heißt dann:

„Kommerzielle Passantenbefragungen“

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , der Fraktion Die Linke.Köln sowie der Stimme des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.