Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Realisierung der Streckenverlängerung
der Stadtbahnlinie 5 durch die KVB, vorbehaltlich der Sicherstellung der
Finanzierung durch die KVB, zu. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 18,0
Mio. €.
Der Rat erkennt die Dringlichkeit dieser Maßnahme mit vorrangiger
Realisierung abweichend von der vom Rat beschlossenen Prioritätenliste ohne
Inanspruchnahme von Fördermitteln an. Die Entwurfsplanung ist dem Rat zur
Genehmigung vorzulegen. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der
Stadt Köln und der KVB AG sind in einem Ergänzungsvertrag zum Stadtbahnvertrag
zu regeln, der dem Rat gesondert zur Genehmigung vorzulegen ist.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der durch
die Steckenverlängerung der Linie 5 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in
die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/ 24.06.2008. Die Anpassung der
Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat
der Inbetriebnahme des neuen Streckenabschnittes bzw. erstmalig mit
Inbetriebnahme des Busvorlaufbetriebs. Bei der Ermittlung der Mehrkosten sind
die von Dritten gewährten Finanzierungshilfen in Abzug zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.