Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln stimmt der Realisierung der Streckenverlängerung der Stadtbahnlinie 5 durch die KVB, vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch die KVB, zu. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 18,0 Mio. €.

 

Der Rat erkennt die Dringlichkeit dieser Maßnahme mit vorrangiger Realisierung abweichend von der vom Rat beschlossenen Prioritätenliste ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln an. Die Entwurfsplanung ist dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Stadt Köln und der KVB AG sind in einem Ergänzungsvertrag zum Stadt­bahnvertrag zu regeln, der dem Rat geson­dert zur Genehmi­gung vorzulegen ist.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der durch die Steckenverlängerung der Linie 5 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/ 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Streckenabschnittes bzw. erstmalig mit Inbetriebnahme des Busvorlaufbetriebs. Bei der Ermittlung der Mehrkosten sind die von Dritten gewährten Finanzierungshilfen in Abzug zu bringen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.