Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67419/08 für das Gebiet zwischen den Straßenmitten von Leichweg, Landskronstraße, Neuenahrer Straße, Kreuznacher Straße und Raderthalgürtel in Köln-Zollstock —Arbeitstitel: "Raderthalgürtel (neu)" in Köln-Zollstock— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan Nr. 67419/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.