Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Zweck des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld-II-Empfänger das Vergabeverfahren durchzuführen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
Bei der Auswahl der Geräte sollte die Verwaltung die höchstmögliche Energieeffizienzklasse anstreben, sofern wirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.