Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Zweck des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld-II-Empfänger das Vergabeverfahren durchzuführen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.

 

Bei der Auswahl der Geräte sollte die Verwaltung die höchstmögliche Energieeffizienzklasse anstreben, sofern wirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.