Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den SKM zur Verlagerung der vorhandenen Notschlafstelle in Höhe von 189.750 €.

 

Die Maßnahme führt zu zahlungswirksamen Mehraufwendungen in 2008 im Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste -, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – im Bereich Z an SKM für Kontakt- und Notschlafstelle in Höhe von 189.750 €.

 

Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in 2008 ebenfalls aus dem Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste -, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – im Bereich Z für Kölner Anlaufstelle f. Drogenabhängige (rrh).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.