Beschluss:
Der Rat beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den SKM zur Verlagerung der vorhandenen Notschlafstelle in Höhe von 189.750 €.
Die Maßnahme führt zu zahlungswirksamen Mehraufwendungen in 2008 im Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste -, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – im Bereich Z an SKM für Kontakt- und Notschlafstelle in Höhe von 189.750 €.
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in 2008 ebenfalls aus dem Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste -, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – im Bereich Z für Kölner Anlaufstelle f. Drogenabhängige (rrh).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.