Antrag: Radklassiker "Rund um Köln"

Beschluss: endgültig abgelehnt

RM Köhler und RM Bosbach erläutern zunächst detailliert die Intentionen der beiden Anträge auf der Basis der Antragsbegründungen. Interfraktionell werden die ausserordentlichen Leistungen des Veranstalters Artur Tabat gewürdigt und es wird auf die Bedeutung dieses Radsportevents für Köln hingewiesen.

In einer intensiven und kontroversen Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Köhler, RM Bosbach, RM Tull, RM Wolf, RM van Benthem, Herrn Ulonska und RM Wiesemann werden die unterschiedlichen Ansätze der beiden Anträge nochmals untermauert, ohne dass eine Annäherung der Positionen erzielt wird.

 

Anschliessend wird der Antrag von Herrn Uckermann, Herrn Tabat zu dem Tagesordnungspunkt zu hören, einstimmig abgelehnt.

 

Danach lässt RM Wolf über die beiden Anträge abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Sportausschuss möge beschließen:

 

  1. Die Stadt Köln unterstützt den Radsportklassiker „Rund um Köln“ im Bereich des Amateursports und leistet damit ihren Beitrag zu der Existenzsicherung für dieses bedeutsame Sportereignis für Köln und die Region.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit unseren Nachbarkommunen auch über eine größere Unterstützung zur Durchführung des Radklassikers „Rund um Köln“ zu verhandeln.

 

  1. Zur Durchführung der Amateurrennen und des „Jedermann-Rennens“ unterstützt die Stadt Köln den Radklassiker „Rund um Köln“ mit einer Förderung von bis zu 75.000 €. Diese Förderung kann beispielsweise durch den Verzicht auf Verwaltungsgebühren oder der Bereitstellung von Absperrmaterialien und seitens der Verwaltung bestehen. Ansonsten erfolgt die Deckung aus der Haushaltsstelle zum „Masterplan Sportstadt Köln“.

 

  1. Hinsichtlich der Fördermodalitäten ist Kontakt mit dem Veranstalter, dem Verein Cölner Strassenfahrer 08 e.V., aufzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verein Cölner Straßenfahrer als Veranstalter Unterstützung zu leisten, damit der Zieleinlauf des Radrennens in zentraler Lage in Köln verwirklicht werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-/FDP-Fraktion abgelehnt