Sitzung: 25.09.2008 Rat/035/2008
Antrag: Verhinderung der Doppelbesteuerung bei Zweitwohnungssteuer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt,
die Anwendung der Zweitwohnungssteuer dahingehend zu ändern, dass
Doppelbesteuerungen ausgeschlossen werden. Dafür müssen Abzugsbeträge
ermöglicht werden, die dazu führen, dass als Bemessungsgrundlage nur die, vom
jeweiligen Mieter bewohnte Fläche herangezogen wird. Ist ein Anteil einer
Wohnung untervermietet, so ist dieser Anteil als Abzugsbetrag für die
Bemessungsgrundlage des Hauptmieters zu gewähren und als Bemessungsgrundlage
des Untermieters des von ihm bewohnten Anteils der Wohnung heranzuziehen.
Gemeinsam bewohnte Flächen, wie z. B. Küche oder Bad, sind anteilig zu
verrechnen. Bei mehreren Untermietern ist nach dem gleichen Verfahren zu
handeln, so dass jeder seinen eigenen Wohnungsanteil zu versteuern hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung des Oberbürgermeisters zugestimmt.