Antrag: Verhinderung der Doppelbesteuerung bei Zweitwohnungssteuer

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, die Anwendung der Zweitwohnungssteuer dahingehend zu ändern, dass Doppelbesteuerungen ausgeschlossen werden. Dafür müssen Abzugsbeträge ermöglicht werden, die dazu führen, dass als Bemessungsgrundlage nur die, vom jeweiligen Mieter bewohnte Fläche herangezogen wird. Ist ein Anteil einer Wohnung untervermietet, so ist dieser Anteil als Abzugsbetrag für die Bemessungsgrundlage des Hauptmieters zu gewähren und als Bemessungsgrundlage des Untermieters des von ihm bewohnten Anteils der Wohnung heranzuziehen. Gemeinsam bewohnte Flächen, wie z. B. Küche oder Bad, sind anteilig zu verrechnen. Bei mehreren Untermietern ist nach dem gleichen Verfahren zu handeln, so dass jeder seinen eigenen Wohnungsanteil zu versteuern hat.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung des Oberbürgermeisters zugestimmt.