Zusatz: Sammelumdruck

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am 11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

2.         den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);

3.         das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWE-Zentrallagers und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage 2);

4.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt