II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
Der Verwaltungsvorschlag wird durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:
Mit dem Ziel einer Lösung für alle Menschen unserer Stadt beschließt der Rat
stattdessen:
1. Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Einrichtung und den Betrieb öffentlicher
Toilettenanlagen an stark frequentierten Stellen im Kölner Stadtgebiet zu
erarbeiten. Dafür gelten folgende Maßgaben:
·
Das Konzept soll Vorschläge zu möglichen
Standorten beinhalten. Die Standorte sind bedarfsgerecht zu wählen und so zu
bestimmen, dass weiterhin ein qualitätvoller und angemessener Umgang mit dem
öffentlichen Raum gewährleistet ist.
·
Bei der Konzepterstellung ist neben der
Einrichtung neuer Standorte auch die Sanierung bestehender Anlagen, wie z.B.
der Einrichtung am Neumarkt, zu berücksichtigen und zu prüfen.
·
Das Konzept soll detailliert Auskunft über die
zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten geben. Möglichkeiten der
Sponsoringfinanzierung sind zu verhandeln und bei der Kalkulation der Kosten zu
berücksichtigen.
·
Das Betreiben öffentlicher Toilettenanlagen
durch Kölner Beschäftigungsträger im Rahmen von
Beschäftigungsförderungsmaßnahmen ist zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, im Rahmen der Konzepterstellung, nach Maßgabe der stadtweit
festgestellten Bedarfe, eine Priorisierung vorzunehmen und angesichts der
notwendig bereitzustellenden Finanzmittel eine realisierbare
Zeit-/Maßnahmenplanung vorzuschlagen.
3. Versenkbare Urinale sollen mit
dem Ziel, ihre Wirksamkeit in dem Bestreben um eine saubere Stadt zu belegen,
im Rahmen eines befristeten Pilotprojektes ein Bestandteil des o.g.
Gesamtkonzeptes sein. Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:
Bei der Wahl geeigneter Standorte sind die unter 1. genannten Rahmenbedingungen
zu berücksichtigen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin ein
qualitätvoller und angemessener Umgang mit dem öffentlichen Raum gewährleistet
ist und sichergestellt werden kann, dass Anstands- und Schamgefühl aller
Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raumes gewahrt bleiben (z.B.
ausreichender Sichtschutz).
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist an der Entscheidung, insbesondere die
Auswahl der Standorte, zu beteiligen.
Der Sponsoringvertrag zwischen Stadt Köln und AWB ist so zu modifizieren, dass
der Pilotcharakter der Maßnahme deutlich wird:
· Der Vertrag ist auf drei Jahre zu befristen. Für diese Zeit übernimmt die Stadt Köln, mit Ausnahme der Strom-, Wasser- und Abwasserkosten, keinerlei Verpflichtungen aus dem Betrieb der Anlagen. Betriebs-, Verkehrssicherungs-, Wartungs- und Reparaturverpflichtungen bleiben bei der AWB.
· Der Vertrag darf mögliche Vereinbarungen mit Sponsoren über den Betrieb weiterer öffentlicher Toilettenanlagen nicht beeinträchtigen.
· Nach Ablauf der Vertragslaufzeit entscheidet der Rat auf der Basis eines Projektberichtes über den weiteren Betrieb der Anlagen. Für den Fall der Beendigung des Vertrages verpflichtet sich die AWB, die Urilifte auf ihre Kosten kurzfristig wieder abzubauen.
4. An der Beratung und Entscheidung über ein Konzept für öffentliche Toilettenanlagen sind neben dem Rat und seinen Fachausschüssen auch die Bezirkvertretungen zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke.Köln sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Herr Dr. Müser (Kölner Bürger Bündnis) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie gegen die Stimme des Oberbürgermeisters bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Frau May (Einzelmandatsträgerin) zugestimmt.