Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich von Schloss Arff, östlich bzw. südlich der Grenze zur Stadt Dormagen und westlich der Schloß-Arff-Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Schloß-Arff-Straße (neu) in Köln-Roggendorf/Thenhoven— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit ca. 20 Wohneinheiten in Form von eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern mit zugehöriger Erschließung und privaten Grünflächen festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen gegen CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt.