Sitzung: 28.10.2008 VKA/031/2008
Zusatz: Die Vorlage wurde allen Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 30.09.2008 zugesandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4123/2008
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) „Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsleitungen“ zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NW (LWG NW) zur Kenntnis und beschließt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung
- die Satzung zur Festlegung der Anforderungen
an die Sachkunde bei der Durchführung der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis
5 LWG NW
- Sachkundesatzung -
- die Satzung zur Festlegung abweichender
Zeiträume für die Durchführung der Dichtheits-
prüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 LWG NW
für die Grundstücke im Stadtbezirk 2 (Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Raderthal,
Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß und Zollstock), Stadtbezirk 6
(Roggendorf/Thenhoven), Stadtbezirk 7 (Westhofen) und Stadtbezirk 9 (Dünnwald,
Flittard und Höhenhaus)
- Fristensatzung 1 - .
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt