Zusatz: Die Vorlage wurde allen Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 30.09.2008 zugesandt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) „Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsleitungen“ zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NW (LWG NW) zur Kenntnis und beschließt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung

 

-   die Satzung zur Festlegung der Anforderungen an die Sachkunde bei der Durchführung der

Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 LWG NW

- Sachkundesatzung -

 

-   die Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der Dichtheits-

prüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 LWG NW für die Grundstücke im Stadtbezirk 2 (Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß und Zollstock), Stadtbezirk 6 (Roggendorf/Thenhoven), Stadtbezirk 7 (Westhofen) und Stadtbezirk 9 (Dünnwald, Flittard und Höhenhaus)

- Fristensatzung 1 - .

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt