Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) „Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsleitungen“ zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NW (LWG NW) zur Kenntnis und beschließt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung
- die Satzung zur Festlegung der Anforderungen an die Sachkunde bei der Durchführung der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 LWG NW
- Sachkundesatzung -
- die Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der Dichtheits-
prüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 LWG NW für die Grundstücke im Stadtbezirk 2 (Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß und Zollstock), Stadtbezirk 6 (Roggendorf/Thenhoven), Stadtbezirk 7 (Westhofen) und Stadtbezirk 9 (Dünnwald, Flittard und Höhenhaus)
- Fristensatzung 1 - .
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.