Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt mit einer Ergänzung dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard Mülheim-Süd mit Grünzug Charlier’ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020.

Ergänzung:

Die im nördlichen Bereich vorgesehene Verbindung der den Rhein begleitenden Grünflächen mit der Deutz-Mülheimer Straße wird nach Süden um ca. 25 m bis auf die Höhe der Einmündung Danzierstraße erweitert.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.