Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) „Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsleitungen“ zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NW (LWG NW) zur Kenntnis und beschließt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung

 

-  die Satzung zur Festlegung der Anforderungen an die Sachkunde bei der

   Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a

   Abs. 3 bis 5 LWG NW

- Sachkundesatzung -

 

-  die Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der

Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 LWG NW für die Grundstücke im Stadtbezirk 2 (Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß und Zollstock), Stadtbezirk 6 (Roggendorf/Thenhoven), Stadtbezirk 7 (Westhofen) und Stadtbezirk 9 (Dünnwald, Flittard und Höhenhaus)

- Fristensatzung 1 - .

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.