geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt
nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das
Gebiet zwischen der Sinziger Straße im Süden, der öffentlichen Grünfläche im
Westen, der südlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunk-Geländes und der
Mertener Straße im Norden, den rückwärtigen Grundstücksflächen der Flurstücke
722, 721, 186/8 und 186/5 (jeweils Flur 53, Köln-Rondorf), der Bonner Straße,
einem ca. 45 m langen Teilstück der Gaedestraße, den rückwärtigen
Grundstücksflächen der Flurstücke 764, 765 und 766 (jeweils Flur 53,
Köln-Rondorf), der Bonner Straße im Osten, der Sinziger Straße im Süden und den
seitlichen bzw. rückwärtigen Grundstücksflächen des Flurstücks 925 (Flur 53,
Köln-Rondorf bis zur Sinziger Straße) in Köln-Marienburg —Arbeitstitel:
Gaedestraße in Köln-Marienburg— aufzustellen mit dem Ziel, eine Wohnbebauung
mittlerer Dichte für das ehemalige Reiterareal bzw. eine Büronutzung an der
Bonner Straße festzusetzen und hier auch
geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen. Für das Betriebsgelände der Firma
Oerlikon soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden, das sowohl den Bestand als
auch deren bereits heute bekannten Erweiterungs- und Umnutzungsabsichten
festsetzt;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (Polizeigelände) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.