geänderter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sinziger Straße im Süden, der öffentlichen Grünfläche im Westen, der südlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunk-Geländes und der Mertener Straße im Norden, den rückwärtigen Grundstücksflächen der Flurstücke 722, 721, 186/8 und 186/5 (jeweils Flur 53, Köln-Rondorf), der Bonner Straße, einem ca. 45 m langen Teilstück der Gaedestraße, den rückwärtigen Grundstücksflächen der Flurstücke 764, 765 und 766 (jeweils Flur 53, Köln-Rondorf), der Bonner Straße im Osten, der Sinziger Straße im Süden und den seitlichen bzw. rückwärtigen Grundstücksflächen des Flurstücks 925 (Flur 53, Köln-Rondorf bis zur Sinziger Straße) in Köln-Marienburg —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— aufzustellen mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mittlerer Dichte für das ehemalige Reiterareal bzw. eine Büronutzung an der Bonner Straße festzusetzen und hier auch geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen. Für das Betriebsgelände der Firma Oerlikon soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden, das sowohl den Bestand als auch deren bereits heute bekannten Erweiterungs- und Umnutzungsabsichten festsetzt; 

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (Polizeigelände) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.