Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 4009 Bl. 2 für das Gebiet zwischen Parkgürtel, tiefer gelegte Schnellstraße K 4, Wöhlerstraße, Nußbaumerstraße und Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld —Arbeitstitel: Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld— nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.      von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.