I. Beschlussvorschlag – gemäß Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.Köln:

  1. Der Satzungsbeschluss wird zurückgestellt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Bebauungsplan vorzulegen.

 

Dabei wird folgendes berücksichtigt:

     Die Blockrandbebauung am Holzmarkt und der Mechthildisstraße bleibt bestehen. Auf eine gesonderte Zufahrt in den Weichserhof wird verzichtet. An der Stelle, an der jetzt die Zufahrt geplant ist, kann die Blockrandbebauung erweitert werden.

     Der Wohnblock zum Im Weichserhof entfällt (MI 3, MI 2). Die Blockrandbebauung zur Grünfläche wird verkürzt.

     Ein Konzept für die Zufahrt zur Tiefgarage wird entwickelt. Sie soll möglichst über die Mechthildisstraße erschlossen werden.

     Die Straße Im Weichserhof wird aufgehoben und in die Grünfläche einbezogen.

     Der Spielplatz wird in diesem Bereich neu konzipiert.

     Der gewonnene Platz bleibt somit als öffentlicher Raum erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig abgelehnt.

 

 

II. Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67444/04 für das Gebiet zwischen Holzmarkt (Rheinuferstraße), Mechtildisstraße, westliche Grenze des Flurstücks 634 (Gemarkung Köln, Flur 3), Im Weichserhof, Im Sionstal und Südseite Severinsbrücke in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Im Weichserhof in Köln-Altstadt/Süd— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67444/04 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 4 zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 67444/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.