Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat beschließt für das Jahr 2009 das von der Verwaltung in der Begründung erläuterte Modell „24+3“ zur Regelung der Sonderöffnungszeiten gemäß § 6 LÖG NRW.

 

2. Der Rat beschließt weiter gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit

§ 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.