Beschluss:
1. Der Rat beschließt für das Jahr 2009 das von der Verwaltung in der Begründung erläuterte Modell „24+3“ zur Regelung der Sonderöffnungszeiten gemäß § 6 LÖG NRW.
2. Der Rat beschließt weiter gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit
§ 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.