Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die
Gewährung von Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
und vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts – mit der Kölner Verkehrsbetriebe
AG (KVB AG) den Vertrag hinsichtlich des Umbaus und der damit verbundenen Kostenübernahmeregelung
der oberirdischen Stadtbahnhaltestelle Severinstraße in der diesem Beschluss vorliegenden
Fassung (Anlage 2) mit städtischen Gesamtkosten von zurzeit 2.832.200,00 Euro im
Rahmen eines sogenannten In-House-Geschäftes zu schließen.
Gleichzeitig
beschließt der Rat die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 1.687.404,00 Euro bei
Finanzstelle 6903-1201-0-6305, Umbau Hst. Severinstraße, Teilplanzeile 8 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hj. 2009.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.