Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard Mülheim-Süd mit Grünzug Charlier’ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020.
Die im nördlichen Bereich vorgesehene
Verbindung der den Rhein begleitenden Grünflächen mit der Deutz-Mülheimer
Straße wird nach Süden bis auf die Höhe der Einmündung Danzierstraße
entsprechend der Plandarstellung zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes in Anlage
6 (Satzungsanlage) und der neugefassten Begründung der Sanierungssatzung in
Anlage 7 erweitert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.