Beschluss:
1.
Der
Rat nimmt das „Handlungskonzept für das Kölner Haus des Jugendrechts (Anlage
1)“ zur Kenntnis und dankt den Kooperationspartnern und Beteiligten der Polizei
Köln, der Staatsanwaltschaft Köln, des Jugend- und Familiengerichts und der
Bewährungshilfe Köln für die bisherige Zusammenarbeit und Unterstützung in dem
Projekt.
2.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des „Handlungskonzeptes für das
Kölner Haus des Jugendrechts“ und ermächtigt die Verwaltung nach
Abschluss der geplanten Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Partnern,
eine geeignete Immobilie für das Projekt anzumieten. Der entstehende Aufwand
kann noch nicht abschließend dargestellt werden, die Finanzierung ist aber im
Rahmen der im Haushaltsplan 2008 / 2009 veranschlagten Mittel gesichert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.