Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der Rat nimmt das „Handlungskonzept für das Kölner Haus des Jugendrechts (Anlage 1)“ zur Kenntnis und dankt den Kooperationspartnern und Beteiligten der Polizei Köln, der Staatsanwaltschaft Köln, des Jugend- und Familiengerichts und der Bewährungshilfe Köln für die bisherige Zusammenarbeit und Unterstützung in dem Projekt.

 

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des „Handlungskonzeptes für das Kölner Haus des Jugendrechts“ und ermächtigt die Verwaltung nach Abschluss der geplanten Kooperationsvereinba­rung mit den beteiligten Partnern, eine geeignete Immobilie für das Projekt anzumieten. Der entstehende Aufwand kann noch nicht abschließend dargestellt werden, die Finanzierung ist aber im Rahmen der im Haushaltsplan 2008 / 2009 veranschlagten Mittel gesichert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.