Beschluss über den weiteren Änderungsantrag der Fraktion
Die Linke.Köln:
1.
Die Beratung und
Beschlussfassung über die Friedhofsatzung und die Friedhofsgebührensatzung wird
ausgesetzt.
2.
Die Verwaltung
führt mit geeigneten Mitteln einen breiten gesellschaftlichen Konsens bezüglich
einer neuen Satzung herbei. Dabei ist den betroffenen Akteuren eine Möglichkeit
zu bieten, sich in geeigneter Form einzubringen.
3.
Aus den erzielten
Ergebnissen erarbeitet die Verwaltung eine neue Fassung der beiden Satzungen
und legt diese zur Beratung vor.
Abstimmungsergebnis:
zurückgezogen
Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke.Köln:
·
§ 27 wird
gestrichen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt
Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
1. Der
Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Die
Gestaltungskonzepte der Kooperationspartner im Rahmen des Kooperationsmodells sind
dem Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vor Vertragsunterzeichnung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Kooperationsvertrag zur
bereits begonnenen Fläche auf dem Melatenfriedhof wird dem Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen zur Genehmigung vorgelegt. Weitere
Kooperationsverträge bedürfen einer Zustimmung durch den Ausschuss nicht, sofern
sie einen vergleichbaren Vertragsinhalt haben.
2. Die Satzung wird
um eine Bestimmung zum Geltungsbereich mit folgender Maßgabe ergänzt:
„Das Angebot der Naturwaldbestattung ist zunächst bis zum 31.12.2011 befristet.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss über die Verwaltungsvorlage (in der mündlich
geänderten Fassung):
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Änderungen:
1. Der
Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Die
Gestaltungskonzepte der Kooperationspartner im Rahmen des Kooperationsmodells sind
dem Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vor Vertragsunterzeichnung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Kooperationsvertrag zur
bereits begonnenen Fläche auf dem Melatenfriedhof wird dem Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen zur Genehmigung vorgelegt. Weitere
Kooperationsverträge bedürfen einer Zustimmung durch den Ausschuss nicht, sofern
sie einen vergleichbaren Vertragsinhalt haben.
2. Die Satzung wird
um eine Bestimmung zum Geltungsbereich mit folgender Maßgabe ergänzt:
„Das Angebot der Naturwaldbestattung ist zunächst bis zum 31.12.2011 befristet.“
3. In § 6 Abs. 2 h werden nach dem Wort „Blindenhunde“ die Worte "und Schwerbehindertenbegleithunde“ eingesetzt.
4. Der § 8 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt: „Dies soll möglichst im Einvernehmen mit den Angehörigen oder deren Beauftragten erfolgen“.
5. In § 18 Abs. 5, S. 3 werden die Worte: „über die Steinmetz- und Bildhauerinnung“ gestrichen.
6. § 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert und lautet neu: „Grundsätzlich wird die Naturwaldbestattung in Kombination mit einer in Köln durchgeführten Einäscherung vorgenommen“.
7. In § 29 Abs. 3, S. 2 werden hinter dem Wort: „bodenbündig“ die Worte: „ - ohne Zwischenräume zum Boden -“ eingefügt.
8. Bei der Einrichtung von Kooperationsgrabfeldern auf dem Melatenfriedhof handelt es sich um ein Pilotprojekt. Über weitere Kooperationen wird erst nach Auswertung des Pilotprojektes (Vorlage eines Erfahrungsberichtes nach einem Jahr) entschieden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt