Nachtrag: 01.12.2008

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss über den weiteren Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.Köln:

1.    Die Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofsatzung und die Friedhofsgebührensatzung wird ausgesetzt.

 

2.    Die Verwaltung führt mit geeigneten Mitteln einen breiten gesellschaftlichen Konsens bezüglich einer neuen Satzung herbei. Dabei ist den betroffenen Akteuren eine Möglichkeit zu bieten, sich in geeigneter Form einzubringen.

 

3.    Aus den erzielten Ergebnissen erarbeitet die Verwaltung eine neue Fassung der beiden Satzungen und legt diese zur Beratung vor.

 

Abstimmungsergebnis:

zurückgezogen

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.Köln:

·         § 27 wird gestrichen

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen:

1.    Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Die Gestaltungskonzepte der Kooperationspartner im Rahmen des Kooperationsmodells sind dem Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vor Vertragsunterzeichnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Kooperationsvertrag zur bereits begonnenen Fläche auf dem Melatenfriedhof wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Kooperationsverträge bedürfen einer Zustimmung durch den Ausschuss nicht, sofern sie einen vergleichbaren Vertragsinhalt haben.

2.    Die Satzung wird um eine Bestimmung zum Geltungsbereich mit folgender Maßgabe ergänzt:
„Das Angebot der Naturwaldbestattung ist zunächst bis zum 31.12.2011 befristet.“

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

 

 

Beschluss über die Verwaltungsvorlage (in der mündlich geänderten Fassung):

Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:

 

Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Änderungen:

 

1.    Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Die Gestaltungskonzepte der Kooperationspartner im Rahmen des Kooperationsmodells sind dem Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vor Vertragsunterzeichnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Kooperationsvertrag zur bereits begonnenen Fläche auf dem Melatenfriedhof wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Kooperationsverträge bedürfen einer Zustimmung durch den Ausschuss nicht, sofern sie einen vergleichbaren Vertragsinhalt haben.

2.    Die Satzung wird um eine Bestimmung zum Geltungsbereich mit folgender Maßgabe ergänzt:
„Das Angebot der Naturwaldbestattung ist zunächst bis zum 31.12.2011 befristet.“

 

3.    In § 6 Abs. 2 h werden nach dem Wort „Blindenhunde“ die Worte "und Schwerbehindertenbegleithunde“ eingesetzt.

 

4.    Der § 8 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt: „Dies soll möglichst im Einvernehmen mit den Angehörigen oder deren Beauftragten erfolgen“.

 

5.    In § 18 Abs. 5, S. 3 werden die Worte: „über die Steinmetz- und Bildhauerinnung“ gestrichen.

 

6.    § 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert und lautet neu: „Grundsätzlich wird die Naturwaldbestattung in Kombination mit einer in Köln durchgeführten Einäscherung vorgenommen“.

 

7.    In § 29 Abs. 3, S. 2 werden hinter dem Wort: „bodenbündig“ die Worte: „ - ohne Zwischenräume zum Boden -“ eingefügt.

 

8.    Bei der Einrichtung von Kooperationsgrabfeldern auf dem Melatenfriedhof handelt es sich um ein Pilotprojekt. Über weitere Kooperationen wird erst nach Auswertung des Pilotprojektes (Vorlage eines Erfahrungsberichtes nach einem Jahr) entschieden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt