Beschluss:

 

Der Rat ist mit dem Planungskonzept zum nachträglichen Bau von behindertengerechten Rampen für die Südbrücke einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicherzustellen und die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Weiterhin beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 50.000 EUR bei der Maßnahme behindertengerechte Rampe Südbrücke, Hj. 2009. Die Mittel werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.