Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung ergänzt den am 27.03.2007 getroffenen Beschluss wie folgt:

Die Verwaltung wird gebeten, dem RTC keine städtische Liegenschaft in Landschaftsschutzgebieten anzubieten.

Der RTC hat vor einer eventuellen zur Verfügung Stellung einer städtischen Liegenschaft den Nachweis über ein stimmiges Finanzierungs- und Betreiberkonzept zu erbringen (möglichst ohne Beitragserhöhung).

Vor einer Übertragung städtischer Grundstücke an den RTC ist die Bezirksvertretung zu beteiligen.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist trotzdem der Auffassung, dass der zweckmäßigste Standort für den RTC der jetzige Standort am Fuchskaulenweg ist. Die Bezirksvertretung appelliert daher weiterhin an den RTC und den Betreiber sich gütlich zu einigen und den Streit beizulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Balint)