Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70493/03 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen der Düsseldorfer Straße im Osten, entlang der südlichen Abgrenzung des WA 2 und der öffentlichen Grünfläche des Stammheimer Ufers im Westen, der nördlichen Abgrenzung des WA 2 in senkrechter Verlängerung bis zur Düsseldorfer Straße folgend —Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 1. Änderung— einzuleiten.
Die Geschosshöhe der
Kopfbauten zum Rhein ist auf vier Geschosse zu belassen.
Im Erdgeschoss ist
weiterhin eine gewerbliche Nutzung zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.