Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62450/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Eupener Straße, östlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 43 - 53, nördlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 41 und Eilendorfer Str. 24, westlicher und nördlicher Grenze des Grundstücks Eilendorfer Str. 5, nördlicher Grenze des Flurstücks 1852, westlicher Grenze des Flurstücks 1856 (beide in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77), südlicher Grenze des Grundstücks Büsdorfer Str. 1, Glesser Straße, Linnicher Straße, südlicher und östlicher Grenzen der Grundstücke Linnicher Str. 48 und Stolberger Str. 351 - 353 sowie Stolberger Straße in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld—Arbeitstitel: Ehemaliges Sidolgelände in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Alternative: Verzicht auf die geplante Wohnbebauung mit der Konsequenz, entgegen den Empfehlungen der Rahmenplanung Braunsfeld/Ehrenfeld/Müngersdorf ein Gewerbe- und Industriegebiet nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 60450/03 zu realisieren.