Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die zum 31.12.2004 eingestellte institutionelle Förderung für die Arbeitslosenberatungsstellen Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) e.V. und Vingster Treff e.V. mit jeweils 50.000 € wieder aufzunehmen.

 

Die Finanzierung erfolgt durch Sollverlagerung im Haushaltsplan 2009 innerhalb des Teilergebnisplanes 0501, Soziale Hilfen, in Zeile 15, Transferaufwendungen.

 

Mit diesem Beschluss soll die kommunale Förderung im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Kommunalen Förderung der Arbeitslosenzentren und -Beratungsstellen von der Sozialverwaltung aus einer Hand gesteuert und finanziert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.