Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) / Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit dem Neubau der Stadtbahnhaltestelle Hosterstraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 2.226.869,00 EUR.

 

Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.000.000,00 EUR an investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1201-0-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2009.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.