V. Beschluss über den so geänderten Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion :
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
„Die
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden aufgefordert:
1.
Der Rat fordert die vollständige Auflistung
aller Leistungsverträge der städtischen Beteiligungsunternehmen, Anstalten
öffentlichen Rechts und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln mit
aktiven oder ehemaligen Mitgliedern des Kölner Stadtrats bzw. vom Rat
entsandten Aufsichtsratsmitgliedern aus den letzten 10 Jahren in den jeweiligen
Aufsichtsgremien der einzelnen Unternehmen.
2. Dies gilt auch für entsprechende Verträge der städtischen Beteiligungsunternehmen etc. mit juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen aktive oder ehemalige Mitglieder des Rates der Stadt Köln als Gesellschafter, Eigner, Mitglied oder in vergleichbarer Weise beteiligt sind.
3.
Den Rat über die Ergebnisse der Offenlagen nach
1. und 2. unverzüglich zu unterrichten.
4.
Dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig alle
Dienstverträge (insb. Beraterverträge) zwischen aktiven und ehemaligen
Mandatsträgern oder Wahlbeamten der Stadt Köln und einer städtischen oder
stadtnahen Gesellschaft im o. g. Sinne vorab den Aufsichts- oder
Verwaltungsräten bzw. den entsprechenden Organen der juristischen Person oder
Personenvereinigung zur Beratung vorgelegt werden.“
Die Mitglieder des
Rates werden aufgefordert zu erklären, ob sie vertragliche Beziehungen in der
Form von Beraterverträgen zu einem Unternehmen der Stadt Köln oder
stadtbeteiligten bzw. stadtnahen Gesellschaften (unmittelbare oder mittelbare
Beteiligungen der Stadt Köln) unterhalten oder während der Wahlperiode 2004 bis
2009 unterhalten haben.
Der Beteiligungsdezernent der Stadt Köln wirkt daraufhin, dass in allen
stadteigenen oder sonstigen kommunalen Beteiligungen oben genannte Verträge
überprüft werden.
Die Stadtsparkasse Köln/Bonn und die Stadtsparkasse Düsseldorf werden um
Zusammenarbeit ihrerseits gebeten, ihren Tochtergesellschaften bzw.
Beteiligungen und Stiftungen sämtliche
Leistungsvereinbarungen bzw.
Beraterverträge dahingehend zu
überprüfen, ob diese mit der oben genannten Personengruppe abgeschlossen worden
sind und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Köln in geeigneter Form zur Verfügung
zu stellen“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.