V. Beschluss über den so geänderten Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion :

 

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

„Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden aufgefordert:

 

1.          Der Rat fordert die vollständige Auflistung aller Leistungsverträge der städtischen Beteiligungsunternehmen, Anstalten öffentlichen Rechts und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln mit aktiven oder ehemaligen Mitgliedern des Kölner Stadtrats bzw. vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitgliedern aus den letzten 10 Jahren in den jeweiligen Aufsichtsgremien der einzelnen Unternehmen.

2.          Dies gilt auch für entsprechende Verträge der städtischen Beteiligungsunternehmen etc. mit juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen aktive oder ehemalige Mitglieder des Rates der Stadt Köln als Gesellschafter, Eigner, Mitglied oder in vergleichbarer Weise beteiligt sind.

 

3.          Den Rat über die Ergebnisse der Offenlagen nach 1. und 2. unverzüglich zu unterrichten.

 

4.          Dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig alle Dienstverträge (insb. Beraterverträge) zwischen aktiven und ehemaligen Mandatsträgern oder Wahlbeamten der Stadt Köln und einer städtischen oder stadtnahen Gesellschaft im o. g. Sinne vorab den Aufsichts- oder Verwaltungsräten bzw. den entsprechenden Organen der juristischen Person oder Personenvereinigung zur Beratung vorgelegt werden.“

 

Die Mitglieder des Rates werden aufgefordert zu erklären, ob sie vertragliche Beziehungen in der Form von Beraterverträgen zu einem Unternehmen der Stadt Köln oder stadtbeteiligten bzw. stadtnahen Gesellschaften (unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen der Stadt Köln) unterhalten oder während der Wahlperiode 2004 bis 2009 unterhalten haben.

 

Der Beteiligungsdezernent der Stadt Köln wirkt daraufhin, dass in allen stadteigenen oder sonstigen kommunalen Beteiligungen oben genannte Verträge überprüft werden.

 

Die Stadtsparkasse Köln/Bonn und die Stadtsparkasse Düsseldorf werden um Zusammenarbeit ihrerseits gebeten, ihren Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen und Stiftungen  sämtliche Leistungsvereinbarungen  bzw. Beraterverträge  dahingehend zu überprüfen, ob diese mit der oben genannten Personengruppe abgeschlossen worden sind und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Köln in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.