Beschluss: geändert beschlossen

ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich zwischen der Brauweilerstraße, der Kölner Straße und dem Odemshof in Köln-Lövenich –Arbeitstitel: Odemshof in Köln-Lövenich– im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung eines eingeschossigen Lebensmittelmarktes zu schaffen.

 

Im Bebauungsplanverfahren sind folgende Punkte zu beachten:

 

  1. Berücksichtigung des denkmalgeschützten Odemshofes und vertragliche Absicherung der Gestaltung des neuen Baukörpers.
  2. Bürgerbeteiligung vor Ort im Rahmen einer Abendveranstaltung.
  3. Vorstellung der verkehrlichen Anbindung des geplanten Supermarktes.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP.