Nachtrag: 02.03.2009

Beschluss: Kenntnis genommen

RM Kirchmeyer bittet, die Mitteilung auch dem Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün zur Kenntnis bzw. weiteren Beratung zu geben.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt RM Tull an, dass ihres Erachtens eine Regelung eingeführt werden müsse. Angesichts der Wetterverhältnisse und der zunehmenden Erderwärmung sei es zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass Köln in den nächsten zehn Jahren nochmals einen derart strengen Winter wie in diesem Jahr erlebe; gleichwohl halte sie die hier bestehenden Regelungen für nicht sehr befriedigend und sehe Handlungsbedarf. In anderen Städten, die „Winter erprobt“ seien, gelten andere Regeln, die jedoch aus ihrer Sicht von allen akzeptiert werden und auch dementsprechend gut funktionieren. Die Stadt respektive die KVB müssen von sich aus aktiv werden und eine vernünftige Regelung finden; ggf. werde ihre Fraktion einen Antrag einbringen.

 

RM Kirchmeyer schließt sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin an, dass die bestehenden Regelungen zum Winterdienst unverständlich seien, weist aber darauf hin, dass hier der nachfolgende Fachausschuss zuständig sei und sich dieser in der kommenden Sitzung am 12.03.2009 mit der Angelegenheit befassen werde und sollte.

 

Auch RM Dr. Müller sieht hier Defizite, die zu Lasten der Verkehrsteilnehmer – insbesondere der Fußgänger und Radfahrer gingen. Kritisch sehe sie auch die betriebene Kommunikation; nicht kommuniziert wurde, dass zu den Gehwegen auch die Radwege und die Buskaps gehören. Eine weitergehende Diskussion müsse im Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün geführt werden. Der hiesige Ausschuss könne anschließend unterrichtet werden.

 

Ausschussvorsitzender Möring greift diesen Wortbeitrag auf und betont, wie wichtig es sei, dass allen Anliegern bekannt gemacht werde, dass die Räumpflicht – über die Gehwege hinaus – auch Bushaltestellen und Radwege umfassen könne. Ggf. könnten an den Haltestellen entsprechende, kleine Hinweisschilder angebracht werden. Auch er bitte, den hiesigen Ausschuss über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit zu unterrichten.