Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, damit im Bereich der Fußgängerampel Zaunstraße (vor der Haus Nr. 2 – Gaststätte „Alte Schmiede“) in Köln-Lövenich und der Gothestraße (vor der Haus Nr. 2) in Köln-Weiden im Bereich zwischen einer dort stehenden Telefonzelle und den Fahrradständern künftig keine Fahrzeuge mehr verkehrswidrig abgestellt werden können.


Abstimmungsergebnis:

Bei Stimmengleichheit abgelehnt.

7 Ja-Stimmen (6 CDU, 1 Pro Köln)

7 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 FDP)

4 Enthaltungen(Grüne)

Nicht anwesend: Frau Post