Sitzung: 23.03.2009 BV3/0025/2009
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, damit im Bereich der Fußgängerampel Zaunstraße (vor der Haus Nr. 2 – Gaststätte „Alte Schmiede“) in Köln-Lövenich und der Gothestraße (vor der Haus Nr. 2) in Köln-Weiden im Bereich zwischen einer dort stehenden Telefonzelle und den Fahrradständern künftig keine Fahrzeuge mehr verkehrswidrig abgestellt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Bei Stimmengleichheit abgelehnt.
7 Ja-Stimmen (6 CDU, 1 Pro Köln)
7 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 FDP)
4 Enthaltungen(Grüne)
Nicht anwesend: Frau Post