Nachtrag: 26.03.2009

Antrag: Gewaltprävention im Kölner Karneval

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt stellt fest, dass die negativen Begleiterscheinungen zu Karneval durch übermäßigen Alkoholkonsum Teil einer insgesamt negativen gesellschaftlichen Entwicklung ist, die auch außerhalb der Karnevalstage zu Konflikten führen. Die daraus resultierenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bedürfen breiter angelegter Initiativen und können nicht allein mit Mitteln des Ordnungsrechtes geregelt werden.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

 

  1. eingehend die in der Karnevalssession 2008/2009 festgestellten Gewalttaten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden, zu analysieren und zu bewerten. Insbesondere sind auch Häufigkeit und Schwere der Delikte, die Grundlagen, Motivation und eventuelle einschlägige Vordelikte der Gewalttäter sowie die Folgen der Tat aufzuführen.

 

  1. auf Basis der Bewertung und unter Einbeziehung aller betroffenen gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere des Festkomitees Kölner Karneval von 1823 e. V., dem Rat unverzüglich ein Konzept zur Prävention gegen vergleichbare Gewalttaten in der Zukunft vorzulegen. Das Konzept soll konkrete Maßnahmen vorschlagen und deren Umsetzbarkeit und Wirkung bewerten.

 

3.   mit den beteiligten Akteuren, wie den Wirten, Kioskbetreibern, dem Festkomitee des Kölner Karneval, Anwohnervertretungen, Ordnungsamt und Polizei, Initiativen und Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung von Alkoholexzessen und die oftmals damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen bis hin zu tätlichen Angriffen gegenüber Unbeteiligten, zu beraten und abzustimmen. An diesen Gesprächen soll auch eine Vertretung der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung beteiligt werden.

 

4      Vorschläge zu unterbreiten, wie in bestimmten Gebieten der Innenstadt (Altstadt, Ringe, Zülpicher Straße) vor allem an den Karnevalstagen mit wirksamen ordnungspolitischen Maßnahmen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft die Gewalt und Aggression wirksam eingedämmt werden kann. Gleiches gilt für das Phänomen der Vermüllung und des Glasbruchs.

 

 

Der Rat beschließt den Antrag von Herrn Dr. Müser (Kölner Bürger Bündnis), der da lautet:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Eindämmung des Alkoholkonsums während der Karnevalstage in Zusammenarbeit mit dem Festkomitee Kölner Karneval zu erarbeiten.

Bestandteile eines solchen Konzeptes können z.B. sein:

1)    Keine Erteilung von Konzessionen zum flaschenweisen Verkauf alkoholischer Getränke innerhalb der Ringe nur während der Karnevalstage.

2)    Keine Duldung von fliegenden Händlern, die in der Innenstadt mit Bierkisten Stände aufbauen und aus diesen Kisten heraus Bier und andere Alkoholika verkaufen,

3)    Koppelung von Konzessionen zum Alkoholausschank an geschlossene Räumlichkeiten bzw. an bestimmte Veranstaltungen.

4)    Kontrollen von Trinkbuden, Tankstellen etc. bzgl. der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter Einsatz von minderjährigen Mitarbeitern der Stadt Köln.

5)    Verbot von Trinken aus Flaschen innerhalb bestimmter innerstädtischer Zonen.

 

 

als Prüfauftrag an die Verwaltung zu überweisen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mit großer Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.

 

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Gey nimmt an der Abstimmung nicht teil.