Beschluss:
1.
Zur Beschleunigung des kommunalen
Vergabeverfahrens beschließt der Rat der Stadt Köln die folgenden, befristet
bis zum 31.12.2010 geltenden angehobenen Vergabeschwellenwerte für die Vergabe
von Bauleistungen nach VOB (Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen). Dabei wird unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.03.2009
(siehe Anlage 1) das Zentrale Vergabeamt einbezogen, um Korruptionsprävention
sicherzustellen.
Für Vergaben im Bereich der VOB gelten die folgenden Grenzen (jeweils zuzüglich
der geltenden MWSt.)
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a) Freihändige Vergabe dabei Beteiligung des Zentralen Vergabeamtes |
bis 100.000 € ab 30.000 € |
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b) Beschränkte Ausschreibung |
bis 1.000.000 € |
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c) Öffentliche Ausschreibung |
bis zum aktuellen EU-Schwellenwert |
Aufträge sind - unabhängig
von der Vergabeart - auch unterhalb der Veröffentlichungsgrenzen des RdErl. des
Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie ua. vom 03.02.2009
(Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergabeverfahren, AZ
121-80-20/02) im Internet zu veröffentlichen.
2.
Zur Kompensation der erhöhten Schwellenwerte ist
sicherzustellen, dass die politischen Gremien stets zeitnah unterrichtet werden
(vgl. Ziff. 3 des Ratsbeschlusses vom
10.02.09, TOP 2.1.5, siehe unten unter Problemstellung) und zwar der
Finanzausschuss über alle Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II, alle übrigen
Fachausschüsse und Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer unveränderten
Zuständigkeit. Parallel erhält der Rechnungsprüfungsausschuss alle Mitteilungen
zu umfassenden Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Berichtswesen zu entwickeln.
a) Die Ergebnisse des Vergabeverfahrens nach
VOB für freihändige Vergaben bis 100.000 Euro und für beschränkte Ausschreibungen
bis 1.000.000 Euro sind dem jeweiligen Fachausschuss und dem Finanzausschuss
zeitnah listenmäßig mitzuteilen.
Die tabellarische Auflistung je Vergabe soll
jeweils alle am Verfahren beteiligten Firmen mit ihren Geboten aufführen.
Die Mitteilungen sollen aus Datenschutzgründen
im nicht-öffentlichen Teil erfolgen.
Die Verwaltung soll halbjährlich einen
Erfahrungsbericht in Hinsicht auf die Verfahrensbeschleunigung und Veränderung
der Wertgrenzen vorlegen.
b) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das Verfahren zur Überprüfung der
Wirtschaftlichkeit der Vergaben (Beschluss des AVR vom 04.12.2006) unter
Berücksichtigung der neuen Wertgrenzen weiterzuentwickeln. Dieses soll auch die
Möglichkeit beinhalten, Vergaben, die aufgrund dieses Beschlusses nach
beschränkter Ausschreibung oder freihändig erfolgen können, durch eine
öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibung durchzuführen und deren Ergebnisse
mit den Ergebnissen der üblichen Vergaben zu vergleichen.
Ein entsprechender Erfahrungsbericht ist den Fachausschüssen spätestens Anfang 2011 vorzulegen.
3. In beschlussgemäßer Umsetzung der Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 10.02.09, TOP 2.1.5 (Übertragung der Federführung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II auf den Finanzausschuss zur Beschleunigung der politischen Entscheidungsprozesse, siehe unten unter Problemstellung) legt die Verwaltung eine separate Vorlage vor (siehe Vorlage 0281/2009).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.