Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Zur Beschleunigung des kommunalen Vergabeverfahrens beschließt der Rat der Stadt Köln die folgenden, befristet bis zum 31.12.2010 geltenden angehobenen Vergabeschwellenwerte für die Vergabe von Bauleistungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Dabei wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.03.2009 (siehe Anlage 1) das Zentrale Vergabeamt einbezogen, um Korruptionsprävention sicherzustellen.

Für Vergaben im Bereich der VOB gelten die folgenden Grenzen (jeweils zuzüglich der geltenden MWSt.)

 

 

a) Freihändige Vergabe

dabei Beteiligung des Zentralen Vergabeamtes

 

bis 100.000 €

 

ab 30.000 €

 

b) Beschränkte Ausschreibung

 

bis 1.000.000 €

 

c) Öffentliche Ausschreibung

bis zum aktuellen EU-Schwellenwert

 

Aufträge sind - unabhängig von der Vergabeart - auch unterhalb der Veröffentlichungsgrenzen des RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie ua. vom 03.02.2009 (Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergabeverfahren, AZ 121-80-20/02) im Internet zu veröffentlichen.

2.         Zur Kompensation der erhöhten Schwellenwerte ist sicherzustellen, dass die politischen Gremien stets zeitnah unterrichtet werden (vgl. Ziff. 3 des Ratsbeschlusses vom 10.02.09, TOP 2.1.5, siehe unten unter Problemstellung) und zwar der Finanzausschuss über alle Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II, alle übrigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer unveränderten Zuständigkeit. Parallel erhält der Rechnungsprüfungsausschuss alle Mitteilungen zu umfassenden Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Berichtswesen zu entwickeln.

a) Die Ergebnisse des Vergabeverfahrens nach VOB für freihändige Vergaben bis 100.000 Euro und für beschränkte Ausschreibungen bis 1.000.000 Euro sind dem jeweiligen Fachausschuss und dem Finanzausschuss zeitnah listenmäßig mitzuteilen.

Die tabellarische Auflistung je Vergabe soll jeweils alle am Verfahren beteiligten Firmen mit ihren Geboten aufführen.

Die Mitteilungen sollen aus Datenschutzgründen im nicht-öffentlichen Teil erfolgen.

 

Die Verwaltung soll halbjährlich einen Erfahrungsbericht in Hinsicht auf die Verfahrensbeschleunigung und Veränderung der Wertgrenzen vorlegen.

 

b) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das Verfahren zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Vergaben (Beschluss des AVR vom 04.12.2006) unter Berücksichtigung der neuen Wertgrenzen weiterzuentwickeln. Dieses soll auch die Möglichkeit beinhalten, Vergaben, die aufgrund dieses Beschlusses nach beschränkter Ausschreibung oder freihändig erfolgen können, durch eine öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibung durchzuführen und deren Ergebnisse mit den Ergebnissen der üblichen Vergaben zu vergleichen.

 

Ein entsprechender Erfahrungsbericht ist den Fachausschüssen spätestens Anfang 2011 vorzulegen.

         

3.         In beschlussgemäßer Umsetzung der Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 10.02.09, TOP 2.1.5 (Übertragung der Federführung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II auf den Finanzausschuss zur Beschleunigung der politischen Entscheidungsprozesse, siehe unten unter Problemstellung) legt die Verwaltung eine separate Vorlage vor (siehe Vorlage 0281/2009).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.