Beschluss:
Nach einer Erörterung der Sache beschließt der Rat gemäß § 15 Absatz 3 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Angelegenheit zur weiteren Behandlung in eine Sondersitzung des Hauptausschusses zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten 2.1.12; 3.2.1 bis 3.2.6 und 9.36.1 bis 9.36.3 behandelt.