Beschluss: geändert beschlossen

ergänzter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich Kalker Hauptstraße, östlich Kalk-Mülheimer Straße, südlich Vorsterstraße und westlich Josephskirchstraße (Gemarkung Kalk, Flur 22, Flurstücke 210/84, 893/121, 1188/122, 300, 583 teilweise) —Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. 145 in Köln-Kalk — einzuleiten mit dem Ziel, Erweiterung der Verkaufs- und Lagerflächen eines bestehenden Einzelhandelsbetriebs festzusetzen.

Für den Anbau ist eine Dachbegrünung festzusetzen und die Einrichtung einer Kundentoilette ist zur Auflage zu machen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.