Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Grundstück des ehemaligen Hallenbades an der St.-Tönnis-Straße in Köln-Worringen —Arbeitstitel: St.-Tönnis-Straße in Köln-Worringen— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit 24 Einfamilienhäusern in Form von drei Reihenhauszeilen in zweigeschossiger Bauweise mit Carportanlage und zugehöriger privater Erschließung festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die CDU mehrheitlich abgelehnt.