geänderter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt unter Berücksichtigung von Anlage 10, den geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Alt­stadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der geänderten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und gibt als Anregung für das weitere Verfahren mit, zu prüfen, wie die Verkehrssicherungspflicht in Einklang mit den geschützten Baumdenkmalen gebracht werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.