Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt unter Berücksichtigung von Anlage 10, den geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit
gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße,
Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche
Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis
zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz
und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in
Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der geänderten Begründung und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und gibt als Anregung für
das weitere Verfahren mit, zu prüfen, wie die Verkehrssicherungspflicht in
Einklang mit den geschützten Baumdenkmalen gebracht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.