Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Brüsseler Straße, Antwerpener Straße,
Brabanter Straße und Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Genter
Straße in Köln-Neustadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß
der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen
Verkehrsflächen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.