Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Brüsseler Straße, Antwerpener Straße, Brabanter Straße und Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.