Herr Redlin bemängelt, dass in der Vorlage der Hinweis auf geschützte Landschaftsbestandteile fehlt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt durch die Röntgenstraße im Norden, durch die Grundstücksgrenzen zu den benachbarten Wohngrundstücken "Im Porzer Feld" im Westen, durch die Grundstücksgrenzen Ohmstr. 40 im Süden und durch eine kleine Böschung auf dem Grundstück selbst —Arbeitstitel: Ohmstraße in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohngebiet mit der Errichtung von sieben Doppelhäusern festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen
10 Ja-Stimmen CDU, pro Köln, FDP
7
Nein-Stimmen (SPD, Bd.90/Die Grünen, Die Linke.Köln)