Beschluss:
Der Rat bestellt gemäß § 71 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW
bis auf weiteres
Herrn Dr.
Walter-Borjans
zum Stadtkämmerer.
Ihm wird zusätzlich zu seinen Aufgaben der Geschäftskreis des Dezernates II,
Finanzen, ohne das Amt 37, übertragen.
Das Amt 37 wird in den Geschäftskreis des Dezernates I übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.