Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 5843/03 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB für das Gebiet südlich des Autobahnkreuzes West zwischen A 4, den
Gleisen der Köln-Frechen-Benzelrather-Eisenbahn (Stadtbahnlinie 7) sowie der
A 1 in Köln-Junkersdorf (Ortsteil Marsdorf) —Arbeitstitel:
Max-Planck-Straße in Köln-Junkersdorf, 1. Änderung— als Reaktion auf eine
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.04.2008 mit dem Ziel zu
ändern und zu ergänzen, in den festgesetzten Sondergebieten anstelle der bisher
festgesetzten gebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzungen, vorhabenbezogene
Verkaufsflächen jeweils als Höchstgrenze je Betrieb festzusetzen und die
Definition von zentrenrelevantem Einzelhandel an die auf Grundlage des neuen
Einzelhandelserlasses vom Rat der Stadt Köln beschlossenen sog. Kölner Liste
anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.