Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 58580/02 für das Gebiet entlang der Südgrenze des Kölner Randkanals bzw. der Stadt Dormagen zwischen dem Straberger Weg im Westen und der Bundesautobahn A 57 im Osten in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Biogasanlage Randkanal Nord in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Hinweis: Als Protokollnotiz wird diesem Beschluss der von der
Bezirksvertretung Chorweiler beschlossene Katalog beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.