Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      das mit seinem Beschluss vom 23.11.2000 nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitete Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet beidseitig der Widdersdorfer Straße südöstlich der Bebauung Widdersdorfer Straße Nrn. 399 - 403 und 264 sowie des Kindergartens Vitalisstr. 293 und nordwestlich der Bebauung Widdersdorfer Straße Nrn. 260 und 371 in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Neue Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf– mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen, einzustellen;

2.      nach § 2 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Eisenbahntrasse im Norden, den Grundstücksgrenzen zur bestehenden Gewerbebebauung im Osten, dem TechnologiePark Köln im Süden und der Josef-Lammerting-Allee und der Neuen Vitalisstraße im Westen in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Neue Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf– aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet als Ergänzung zum angrenzenden TechnologiePark festzusetzen;

3.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62461/02 für das Gebiet zwischen der Eisenbahntrasse im Norden, den Grundstücksgrenzen zur bestehenden Gewerbebebauung im Osten, dem TechnologiePark Köln im Süden und der Josef-Lammerting-Allee und der Neuen Vitalisstraße im Westen in Köln-Müngersdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen

 

mit folgenden Maßgaben:

 

1. Im Bereich der nördlichen Widdersdorfer Straße an der S-Bahn-Station (Bereich GE 2) soll entsprechend den Aussagen der Rahmenplanung neben Gastronomie auch kleinteiliger Einzelhandel (bis 400 qm, kein Discounter) in der Erdgeschosszone zulässig sein. Die Ziffer 1.4 in den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) des Bebauungsplanentwurfs ist entsprechend zu ändern.

2. Die Thematik Verschattung und Abstandsflächen – auch im Hinblick auf den Kindergarten – ist zu überprüfen.

3. Die Bezirksvertretung stellt sich eine hohe Aufenthaltsqualität sowie eine aus Sicht der Fußgänger ansprechende Architektur (z. B. gegliederte Fassaden) vor.

4. Die Bekanntmachung und die Offenlage sollen nicht innerhalb der Sommerferien durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Specht-Schäfer, Frau Theisling