Beschluss: ungeändert beschlossen

In der Art der baulichen Nutzung wird in der Vorlage (Seite 3) WB 1 und WB 2 genannt. Herr Goormann bittet zu erklären, welche Bereiche in der Vorlage als WB 1, welche als WB 2 ausgewiesen sind. Gewünscht wird eine einheitliche Vergabe; insbesondere bei einer Kennzeichnung der Hohe Straße/Hohe Pforte als WB 1, soll der Verlauf an der Cäcilienstraße auch als WB 1 gekennzeichnet werden.

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67445/13 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Hohe Straße, Sternengasse, Krummer Büchel, Mühlenbach, östliche Grenze der Grundstücke Mühlenbach 49 sowie Marienplatz 12 und 15, nördliche Grenze der Grundstücke Marienplatz 3 - 15 sowie Kasinostr. 2, Kasinostraße und Pipinstraße in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Hohe Pforte in Köln-Altstadt/Süd– nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von FDP/KBB-Fraktion mit der Bitte, die Frage von Herrn Goormann zu beantworten und den Hinweis zu berücksichtigen.

 

Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des STEA vom 15.06.09 liegt als Anlage bei.