Beschluss:
Gemäß § 60 Abs 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir die Freigabe von Aufwandsermächtigungen des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von 547.000 € im Teilergebnisplan 1201, Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV, bei Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Durchführung der barrierefreien Umgestaltung des Busbahnhofes Rodenkirchen (Maternusplatz).
Datum |
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Abstimmungsergebnis |
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Unterschrift |
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Unterschrift |
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Der Rat genehmigt gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt