Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stimmt dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Vertrags mit der SK Stiftung Kultur der Sparkasse KölnBonn zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Gleichzeitig beschließt er, im Haushaltsjahr 2009

 

1.  die zahlungswirksame Aufwandsermächtigung für den Zuschuss an das Tanzarchiv im Teilplan 0405 – Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen um 35.400 € zu erhöhen,

 

2.  auf die Erstattung des Personalkostenanteils von 19.000 € durch die Stiftung, veranschlagt im Teilplan 0405 – Kulturförderung, Teilplanzeile 7 – Sonstige ordentliche Erträge, zu verzichten.

 

Die Deckung des Fehlbedarfs von insgesamt 54.400 € erfolgt innerhalb des Teilplans 0405 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zu Lasten der ursprünglich zur Finanzierung der Miet- und Mietnebenkosten für die Musikfabrik vorgesehenen Mittel in Höhe von 227.000 €.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die darüber hinaus gehenden finanzwirtschaftlichen Auswirkungen aus dem Vertragsabschluss ab dem Haushaltsjahr. 2010 ff ebenfalls im Rahmen des Kulturetats zu sichern.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.