Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 1.0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, für die Zwischenfinanzierung der Projektkosten „Generalsanierung Bühnen“ einen Kredit in Höhe von bis zu 19.6 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.