Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

 

1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

 

an den Gymnasien.

 

1. GY Kattowitzer Straße 52, Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium, 51065 Köln-
          Buchheim

2. GY Ottostraße 87, Albertus-Magnus-Gymnasium, 50823 Köln-Ehrenfeld,

3. GY Thusneldastraße 15 - 17, 50678 Köln-Deutz

4. GY Nikolausstraße 55, Schillergymnasium, 50937 Köln-Sülz und dem

5. GY Schulstraße 18, 50767 Köln-Pesch,

 

und an den Realschulen:

 

1. RS Severinswall 40/40a, Theo-Burauen-Schule, 50678 Köln-Altstadt/Süd sowie

2. RS Heerstraße 7, Wilhelm-Busch-Realschule, 51143 Köln-Porz/Zündorf

 

in der je Schulform dargestellten Reihenfolge zum 01.08.2010.

 

2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung:

-          die Ertüchtigung der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Gymnasien und Realschulen, die eine Genehmigung als gebundene Ganztagsschule erhalten, nach gesicherter Finanzierung mit hoher Priorität zu betreiben. Dies bezieht sich neben den zusätzlichen Räumen für den Ganztag auch auf die bereits für den Halbtagsbetrieb fehlenden Unterrichts- und Verwaltungsräume.

-          für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb aufnehmen, unverzüglich die für Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.

 

3.) Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass zum Stellenplan 2010 die notwendigen zusätzlichen 0,11 Sekretariatsstellen Vergütungsgruppe EG 6 eingerichtet werden. Zur Finanzierung sind ab dem Hj. 2010 Finanzmittel in Höhe von rd.1.935,00 € im Budget der Bürgerämter bereitzustellen. Die weitere Zusetzung der Stellen erfolgt sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztags (2011 – 6.576,00 €, 2012 – 11.218,00 €, 2013 – 15.860,00 €, 2014 – 20.502,00 €[1]). Insgesamt ergibt sich ein dauerhafter Mehrbedarf von 0,67 Stellen bei jährlichen Personalkosten i.H.v. 29.480,00 €, die ab dem Schuljahr 2015/16 zusätzlich bereit zu stellen sind.

 



[1] Angaben zum Finanzmittelbedarf jeweils gerundet.


Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen

16 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Bd.90/Die Grünen, FDP,

                                                              Die Linke.Köln)

2 Nein-Stimmen (pro Köln)